Das Qualitätsbündnis zum Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport gründete sich im Oktober 2013 und bündelt bereits vorhandene Initiativen zur Gewaltprävention unter der Koordination des Landessportbundes NRW. Der TSC Eintracht Dortmund ist neben 34 anderen Vereinen von Anfang an dabei. Der TSC durchlief ein Qualifizierungsprogramm aus elf Bausteinen, wie zum Beispiel die Teilnahme an Schulungen (Trainer*innen und Mitglieder) oder die Unterschrift des Ehrenkodex für Vereinsmitarbeitende.
Unsere Vertrauenspersonen
Wir, als Vertrauenspersonen sind als Ansprechpartner*innen für Vereinsmitglieder, Abteilungen und Trainer*innen stets ansprechbar. Gerne begleiten wir auch Abteilungsversammlungen, Feierlichkeiten oder Events und zeigen Präsenz.
Ute Krell
Daniela Lohse
Maßnahmen des TSC Eintracht Dortmund
Ehrenkodex
Erweitertes Führungszeugnis
Fortbildung für Jugendtrainer*innen und Vertrauenspersonen
Fortbildung für Kinder und ihre Eltern
Handlungsleitfaden
Vereinssatzung
Ehrenkodex
Alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden im Verein haben den Ehrenkodex über ein gewaltfreies, humanes und verantwortungsbewusstes Engagement im Sport unterzeichnet.
Erweitertes Führungszeugnis
Alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen im jugendnahen Bereich, müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, um auszuschließen, dass Personen mit einschlägigen Vorstrafen im Verein tätig sind.
Weitere Infos im Artikel "Training ist Vertrauenssache" in der TEAM
Fortbildung für Jugendtrainer und Vertrauenspersonen
Der Verein bietet seinen ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiter/innen regelmäßig Fortbildungen zur Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt an.
Weitere Informationen: Schlagzeile "Mitarbeiterschulung 2015" in der TEAM 2015.03
Fortbildung für Kinder und ihre Eltern
Der Verein bietet regelmäßig in Kooperation mit der Theaterwerkstatt „Anne Tore – sind wir stark“ Angebote für Kinder und ihre Eltern zur Sensibilisierung an.
Handlungsleitfaden
Der Verein hat einen Handlungsleitfaden entwickelt, um im Fall von Verdachtsmomenten, Beschwerden bis hin zu konkreten Übergriffen eine sachlich angemessene Vorgehensweise zu garantieren.
Vereinssatzung
Mit dem §2 Absatz 4 der Satzung verurteilt der Verein auch satzungsgemäß jegliche Form von Übergriffen, "unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art sind."